Hinweis
zum "Oldenburger Strafbefehl":


Am 19.08.08 um 09.00 Uhr hat beim AG Oldenburg die Vorstellung zur Strafverfolgung mit Amtsrichter Georg Fuhrmann stattgefunden.

Die Strafverfolgung unter dem Vorwand des Vorwurfs der üblen Nachrede wurde vom Herrn Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Gerhard Kircher persönlich inszeniert. Dr. Kircher läßt als höchster Vertreter der niedersächsischen Gerichtbarkeit in Norddeutschland (Nds.,Oberlandesgricht Oldenburg) persönlich nach dem illegalen und ungültigen NS-Recht §16II LzO-Gesetz 1933 gesetzlos die Immobilien und sonstigen Vermögen der LzO-Kunden wegvollstrecken -aktiv-mittelbar-. Er steht damit im Hintergrund an der Spitze der norddeutschen Gerichtbarkeit und gleichzeitig an der Spitze der illegalen NS-§16 II 1933-Vollstreckungsorganisation gemeinsam mit der Bundesweit agierenden Landessparkasse zu Oldenburg (LzO).

Daher wagt es nach aktuellem Erkenntnisstand bisher kein Richter im gesamten OLG-Bezirk Oldenburg, die staatlich organisierten gesetzlos-kriminellen Vollstreckungsnetzwerke (Immobilien- und Vermögensraub), als ungesetzlich zu erkennen. Um offenbar zu verhindern, daß dieser katastrophale Oldenburger (niedersächsische) Justizskandal-Zustand, korruptionsorganisiert sowie unvorstellbaren Ausmaßes, und von Ministerpräsident Christian Wulff, Finanzminister Hartmut Möllring, Ex-Justizministerin und derzeitiger "Kultusministerin" Elisabeth Heister-Neumann, dem Generalstaatsanwalt in Oldenburg, Horst-Rudolf Finger und dem leitenden Oberstaatsanwalt Roland Hermann (Behördenleiter der StA OL) aktiv und passiv gedeckt, öffentlich wird, wurde nunmehr durch Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Gerhard Kircher höchstpersönlich der StA in Oldenburg ohne jede sachliche Begründung aufgegeben:

"Die Gründe (für die Anzeige gegen den LG-Präsidenten Schubert,- siehe hier >Vollstreckungssyndikat NS 16II< seien "haltlos und falsch". Er "halte nunmehr eine Strafverfolgung für geboten". Und nun wird deshalb eben artig folgsam "strafverfolgt".

Da es jedoch so richtig nichts zu verfolgen gibt, wurde flugs eine "üble Nachrede" entdeckt mit dem problematischen Ergebnis, daß sich schon bei der ersten Straf-Verhandlung - siehe weiter unten- herausstellte, daß der ehrenwerte Herr Landgerichtspräsident LG Oldenburg, Gernot Schubert, eben doch eine Beschwerde bezüglich Herausgabe der von Notar Werner Bonow aus Jever "geklauten" Schuldurkunde über 150.000.- Euro heimlich verschwinden ließ. Anmerkung Bohrwurm net: Der Schwund von Urkunden, Akten und juristischem Fachwissen sowie Anstand und Moral scheint in bestimmten richterlichen und staatsanwaltlichen LzO-Begünstigungs-Kreisen beim OLG-Präsidenten nebst LG-Präsidenten, der 6.Ziv.Kammer LG Oldenburg und einigen Amtsgerichtsdirektoren sowie Vollstreckungsrichtern im OLG-Bezirk Oldenburg eine bereits meßbare Größe darzustellen.

Ergebnis einstweilen: Der Landgerichtspräsident Oldenburg hat tatsächlich die Beschwerde über die vom Notar Werner Bonow aus Jever verschobene 150.000 Euro-Schuldurkunde sofort bei Eingang tagesgleich heimlich an das AG Jever verschwinden lassen.

Die Verhandlung wurde abgebrochen. Neue Verhandlung wird (vielleicht) anberaumt.

Es wurde beantragt, hierzu zu laden:
1. Oberlandesgerichtspräsident Dr. Gerhard Kircher (Anzeigeerstatter)
2. Landgerichtspräsident Gernot Schubert (hat die Beschwerde verschwinden lassen)
3. Notar Werner Bonow aus Jever ( hat die 150.000 Euro-Urkunde verschwinden lassen)
4. Rechtspfleger Gregor Schmidt, AG Jever, hat nach NS.Recht (§16 II- LzO- Gesetz 1933) die Immobilien zugunsten der LzO versteigert

Amtsrichter Georg Fuhrmann wird dienstlich von LG-Präs. Gernot Schubert beurteilt. OLG-Präs. Dr. Kircher hat die Strafverfolgung de facto "angeordnet" mit folgendem Antrag an die Staatsanwaltschaft OL: "Eine Strafverfolgung ist geboten". Die beiden Präsidenten lassen nunmehr durch eigene von ihnen dienstlich zu beurteilende - und damit von ihnen abhängige Richter in eigener Sache "strafverfolgen". Die nächste Hauptverhandlung wegen "übler Nachrede" dürfte sich daher interessant gestalten. Wir werden feststellen lassen, wer hier wem "übel nachredet".

Der nächste Verhandlungstermin wird auf dieser Homepage bekanntgegeben.
Um zahlreiches erscheinen von Freund und Feind wird herzlich gebeten.

Hinweis: Bitte die im nachfolgenden Strafbefehl geradezu grandios vorgenommenen Sachverhaltsverfälschungen durch "Weglassungen" in Form von (…) beachten.

Günter E. V ö l k e r



Vorläufiges Prozessergebnis

Oldenburger Strafbefehl

siehe auch: Vollstreckungs Syndikat 16.II -Nds-

Zurück zur Startseite

© 2008
Günter E. Völker
www.bohrwurm.net
E-Mail